Zuschuss-Förderung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen? Pustekuchen.

Zuschuss-Förderung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen? Pustekuchen.

Wir als Genossenschaftsmitglieder einer jungen Genossenschaft haben immer wieder darauf geschielt: Wann wird endlich die KfW-Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen dahingehend verbessert, dass staatliche Zuschüsse beim Anteilserwerb möglich werden? Interessierte an einer Genossenschaftsmitgliedschaft haben wir immer wieder Hoffnungen gemacht und mussten sie doch vertrösten. Darunter waren viele, denen eine finanzielle Unterstützung beim Anteilserwerb viel geholfen hätte. Jetzt ist klar: Die geplante Zuschuss-Variante wird in dieser Legislatur wohl nicht mehr aufgelegt.

Ursprünglich war für das erste Halbjahr 2020 (!) geplant, dass der erstmalige Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent für ein Darlehen auf Grundlage des KfW-Darlehensprogramms 134 zu unterstützen. Da die KfW wegen der Covid-19-Pandemie laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu ausgelastet gewesen sei, sei eine Umsetzung immer wieder verschoben worden. Mit Blick auf das baldige Ende des Haushaltsjahres – die Mittel sind nur bis Ende 2021 eingestellt – lohne eine Einführung inzwischen nicht mehr.

Das ist ärgerlich. Und unfair. Denn bisher fördert der Staat etwa mit dem Baukindergeld großflächig den Erwerb von privaten Wohneigentum. Aber das Eigenheim ist nicht der Traum aller. Die Genossenschaftswohnung ist als Wohnform gerade in den Städten wie Frankfurt am Main viel gefragt. Kein Wunder: Sie bietet Sicherheit vor der Profitgier Dritter, bietet die notwenige Flexibilität passend zu den jeweiligen Lebensentwürfen und ermöglicht eine Investition in ein städtebaulich nachhaltiges Wohnungssegment. Wer eine Genossenschaftswohnung mietet hat lebenslanges Wohnrecht ohne die Nachteile des Eigentums. Mit den Zuschüssen hätte man zudem die Schwelle für einkommensschwache Haushalte – die sich selbst wenn sie wollten, nie eine Eigentumswohnung leisten könnten – gesenkt, die vielen Privilegien einer Genossenschaftswohnung in Anspruch zu nehmen zu können. Gründe genug also für die ursprünglich geplante Umstellung auf Zuschüsse.

Aufmerksam auf das Scheitern der Neufassung des KfW-Förderprogramms ›Wohn­eigentums­programm – Genossen­schafts­anteile (134)‹ hat uns die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen gemacht.

Als Genossenschaftsmitglieder hoffen wir nun, dass spätestens nach der kommenden Bundestagswahl die Gelder für das geänderte Förderprogramm (erneut) eingestellt werden und das Förderprogramm dann priorisiert umgesetzt wird.